Interim Management
Bei neu gegründeten ukrainischen Tochtergesellschaften und Repräsentanzen benötigen nicht-ukrainische Geschäftsführer eine Arbeitsgenehmigung, welche erst nach erfolgter Registrierung der Gesellschaft beantragt werden kann.
Die Beantragung einer solchen Arbeitsgenehmigung dauert einige Wochen. Um diese Frist zu überbrücken, bieten wir durch unser ukrainisches Personal ein Interimmanagement an, wobei sich Otten Consuslting vertraglich verpflichtet, die eingesetzte Geschäftsführung zu überwachen.
Die Beantragung der Arbeitsgenehmigung selbst bieten wir nicht an, wobei wir hier gerne auf erfahrene Anwaltskanzleien verweisen können.
Des Weiteren übernehmen wir das Interimmanagement im Falle von Firmenliquidierungen bzw. nach Entlassungen von Geschäftsführern aufgrund von Vertrauensverlust. Dabei verpflichten wir uns üblicherweise nur auf Anweisung der Muttergesellschaft tätig zu werden.